Teilnahmebedingungen / Terms & Conditions
Teilnahmebedingungen.
Die NIS Initiative ist eine von Ing. Patrick J. Pammer initiierte und kuratierte Veranstaltungs- und Austauschplattform zu NIS2/NISG, Cyber Resilience, IT-Security, OT-Security, Governance, Supply Chain / Third Party Risk Management, Incident Response und verwandten Themen der digitalen Resilienz.
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, Fachformate, Netzwerkveranstaltungen, Workshops, Vorträge, Diskussionsrunden, Informationsveranstaltungen und sonstige Formate der NIS Initiative, unabhängig davon, ob diese physisch, hybrid oder online durchgeführt werden.
Sie gelten gegenüber Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Unternehmen, Organisationen, Behörden, öffentlichen Stellen, Partnern, Sponsoren, Vortragenden und sonstigen an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, soweit keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Abweichende Bedingungen von Teilnehmern, Unternehmen oder Partnern gelten nur, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Veranstalter, Initiative und Partner
Veranstalter und Vertragspartner ist ausschließlich Ing. Patrick J. Pammer als Einzelunternehmer, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein anderer Veranstalter genannt wird.
Die NIS Initiative kann mit Fachpartnern, Sponsoren, Vortragenden, Locationpartnern, Medienpartnern, Technologiepartnern oder sonstigen Kooperationspartnern durchgeführt werden. Diese Partner unterstützen die Veranstaltung fachlich, organisatorisch, kommunikativ oder wirtschaftlich, werden dadurch jedoch nicht automatisch Vertragspartner der Teilnehmer.
Sofern einzelne Leistungen durch Partner erbracht werden, insbesondere Fachvorträge, technische Demonstrationen, Sponsoringleistungen, Beratungsangebote, Networking-Formate oder Informationsmaterialien, handeln diese Partner jeweils im eigenen Verantwortungsbereich, soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist.
Locationpartner, insbesondere Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen oder sonstige Raumgeber, stellen regelmäßig lediglich Infrastruktur zur Verfügung und sind nicht Veranstalter der NIS Initiative, sofern dies nicht ausdrücklich anders ausgewiesen wird.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über die vom Veranstalter vorgesehenen Kanäle, insbesondere über die Website der NIS Initiative, ein Ticketing-System, ein Onlineformular, per E-Mail oder über eine persönliche Einladung.
Mit Absenden der Anmeldung gibt die teilnehmende Person oder das anmeldende Unternehmen ein verbindliches Angebot zur Teilnahme ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung vom Veranstalter bestätigt oder ein Ticket ausgestellt wurde.
Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Kapazitätsbeschränkungen, thematischer Nichtpassung, Interessenkonflikten, missbräuchlicher Anmeldung, unvollständigen Angaben oder sicherheitsrelevanten Bedenken.
Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf Teilnahme, solange keine ausdrückliche Teilnahmebestätigung erfolgt ist.
4. Teilnahmegebühren, Zahlung und Rechnungslegung
Soweit eine Veranstaltung kostenpflichtig ist, gelten die jeweils bei Anmeldung ausgewiesenen Teilnahmegebühren. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und zuzüglich oder inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß konkreter Preisauszeichnung.
Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungslegung oder gemäß den Zahlungsbedingungen des verwendeten Ticketing- oder Buchungssystems fällig.
Der Veranstalter kann die Teilnahme von der vollständigen Zahlung abhängig machen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben.
Kosten für Anreise, Unterkunft, Parken, Verpflegung außerhalb des ausdrücklich inkludierten Leistungsumfangs sowie sonstige persönliche Aufwendungen sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.
5. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, Agenda, Einladung, Website oder Buchungsbestätigung.
Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen: Teilnahme an Vorträgen, Keynotes, Fachimpulsen oder Panels; Zugang zu Networking-Formaten; Bereitstellung von Unterlagen, soweit vorgesehen; Catering oder Getränke, soweit ausdrücklich angegeben; Zugang zu Partnerinformationen, Demonstrationen oder Ausstellungsbereichen; Teilnahme an begleitender Kommunikation zur NIS Initiative.
Ein Anspruch auf bestimmte Vortragende, bestimmte Partner, bestimmte Inhalte, bestimmte Reihenfolge der Programmpunkte oder bestimmte Unterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
Die NIS Initiative ist kein Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Zertifizierungs- oder behördliches Beratungsformat. Inhalte dienen der fachlichen Orientierung, Sensibilisierung, Diskussion und praxisnahen Einordnung. Eine individuelle Rechtsberatung, technische Prüfung, Auditierung, Zertifizierung oder verbindliche Betroffenheitsbeurteilung nach NIS2/NISG wird durch die bloße Teilnahme nicht erbracht.
6. Programmänderungen, Ersatzvortragende und Absage
Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichen Gründen Änderungen an Programm, Agenda, Vortragenden, Partnern, Location, Uhrzeiten, Format oder Ablauf vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Sachliche Gründe sind insbesondere Krankheit oder Verhinderung von Vortragenden, behördliche Vorgaben, sicherheitsrelevante Umstände, höhere Gewalt, technische Störungen, organisatorische Notwendigkeiten, unzureichende Teilnehmerzahl oder Änderungen bei Location- oder Kooperationspartnern.
Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Hotel-, Arbeitsausfalls- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschieben. Bereits gebuchte Tickets behalten für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Ist die Teilnahme am Ersatztermin unzumutbar oder nicht möglich, kann eine Rückerstattung beantragt werden.
7. Stornierung und Ersatzteilnehmer
Für die Veranstaltung am 3. September 2026 gilt: Die Teilnahme ist nach Bestätigung verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Bei bestätigten Partner- oder Einladungscode-Plätzen behalten wir uns bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung eine No-Show-Pauschale von € 50 pro Person vor.
Im Übrigen können Teilnehmer ihre Anmeldung nach Maßgabe der jeweiligen Buchungsbedingungen stornieren. Sofern bei der konkreten Veranstaltung keine abweichenden Stornobedingungen ausgewiesen sind, gelten folgende Bedingungen:
- Stornierung bis 21 Kalendertage vor der Veranstaltung: kostenfrei;
- Stornierung ab 20 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr;
- Stornierung ab 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, sofern der Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informiert wird und keine sachlichen Gründe entgegenstehen.
Bei kostenlosen Veranstaltungen wird um rechtzeitige Absage ersucht. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die wiederholt ohne Absage nicht erscheinen, bei künftigen Veranstaltungen nachrangig zu berücksichtigen.
8. Zutritt, Hausordnung, Sicherheit und Verhalten
Teilnehmer haben die jeweils geltenden Hausordnungen, Sicherheitsbestimmungen, Brandschutzvorgaben, Zugangsregelungen und Anweisungen des Veranstalters, der Location, des Sicherheitspersonals und sonstiger befugter Personen einzuhalten.
Fluchtwege, Notausgänge, technische Anlagen, Sicherheitsbereiche und gesperrte Bereiche sind freizuhalten und dürfen nicht zweckwidrig genutzt werden.
Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese gegen Teilnahmebedingungen, Sicherheitsvorschriften, Hausordnung, gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Interessen des Veranstalters, anderer Teilnehmer, Vortragender, Partner oder der Location verstoßen.
Dies gilt insbesondere bei störendem, belästigendem, diskriminierendem, aggressivem, geschäftsschädigendem, sicherheitsgefährdendem oder rechtswidrigem Verhalten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
9. Inhalte, Unterlagen und fachliche Hinweise
Vorträge, Unterlagen, Aussagen, Präsentationen, Diskussionsbeiträge und sonstige Inhalte werden nach bestem Wissen erstellt, dienen jedoch der allgemeinen Information und fachlichen Orientierung.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit, Übertragbarkeit auf Einzelfälle oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Teilnehmer bleiben selbst dafür verantwortlich, Inhalte vor Umsetzung im eigenen Unternehmen fachlich, technisch, wirtschaftlich und rechtlich prüfen zu lassen.
Aussagen von Vortragenden, Partnern oder Sponsoren geben nicht zwingend die Meinung des Veranstalters wieder.
10. Keine individuelle Beratung durch Teilnahme
Die Teilnahme an einer Veranstaltung begründet kein individuelles Beratungs-, Prüfungs-, Rechtsberatungs-, Sicherheitsanalyse-, Audit-, Zertifizierungs- oder Projektverhältnis mit dem Veranstalter oder den Partnern.
Individuelle Beratungsleistungen, Betroffenheitsanalysen, GAP-Analysen, IT-Sicherheitsanalysen, Umsetzungspläne, NIS2-/NISG-Beratungen, Incident-Response-Leistungen, technische Umsetzungen oder rechtliche Beratungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte an Veranstaltungsunterlagen
Alle Rechte an Konzepten, Unterlagen, Präsentationen, Texten, Grafiken, Fotos, Videos, Marken, Logos, Designs, Methoden, Arbeitsergebnissen und sonstigen Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
Teilnehmer erhalten, soweit Unterlagen bereitgestellt werden, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen bzw. internen fachlichen Verwendung.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung für eigene Schulungs-, Beratungs- oder Marketingzwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht zulässig.
Ton-, Foto-, Video- oder Bildschirmaufnahmen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters und der jeweils betroffenen Personen zulässig.
12. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
Im Rahmen der Veranstaltungen der NIS Initiative können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese dienen insbesondere der Dokumentation der Veranstaltung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Pressearbeit, der Nachberichterstattung, der Bewerbung künftiger Veranstaltungen, der Darstellung der NIS Initiative sowie der Kommunikation über Themen wie NIS2, NISG, Cyber Resilience, IT-Security, OT-Security, Governance und digitale Resilienz.
Die Aufnahmen können insbesondere durch den Veranstalter und Partner auf Websites des Veranstalters und der NIS Initiative, Websites und Kommunikationskanälen von Partnern, Social-Media-Kanälen (insbesondere LinkedIn), in Newslettern und Einladungen, Presseaussendungen und Medienberichten, Präsentationen, Rückblicken und Eventdokumentationen sowie Printunterlagen, Foldern und sonstigen Marketingmaterialien verwendet werden.
Die Nutzung erfolgt zeitlich, räumlich und medial unbeschränkt, jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit der NIS Initiative, deren Veranstaltungen, deren Partnerkommunikation, deren Pressearbeit sowie der fachlichen Kommunikation zu NIS2/NISG und Cyber Resilience.
13. Einräumung von Rechten an Bildnissen
Mit der Anmeldung und Teilnahme nimmt die teilnehmende Person zur Kenntnis, dass bei der Veranstaltung Foto-, Ton- und Videoaufnahmen entstehen können.
Soweit rechtlich erforderlich, räumt die teilnehmende Person dem Veranstalter sowie den jeweils eingebundenen Partnern der NIS Initiative das nicht ausschließliche, unentgeltliche, zeitlich, räumlich und medial unbeschränkte Recht ein, Aufnahmen, auf denen die Person erkennbar ist, im Zusammenhang mit der NIS Initiative zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten, soweit dadurch keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt werden.
Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Verwendung für Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit, Eventdokumentation, Partnerkommunikation, Website, Social Media, Newsletter, Einladungen, Rückblicke und Präsentationen im Zusammenhang mit der NIS Initiative.
Nicht umfasst ist eine Verwendung in entstellender, diskriminierender, herabwürdigender, politisch parteilicher oder sachfremder Weise.
Teilnehmer können dem Veranstalter vor oder während der Veranstaltung mitteilen, dass sie keine Einzel- oder Porträtaufnahmen wünschen. Der Veranstalter wird dies nach Möglichkeit berücksichtigen. Bei Übersichts-, Gruppen-, Publikums- oder Atmosphärenaufnahmen kann eine vollständige Vermeidung der Abbildung einzelner Personen organisatorisch nicht immer gewährleistet werden.
14. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie sonstiger anwendbarer Rechtsvorschriften.
Verarbeitet werden insbesondere Kontaktdaten, Unternehmensdaten, Anmeldedaten, Rechnungsdaten, Kommunikationsdaten, Teilnehmerlisten, Präferenzdaten, gegebenenfalls Zahlungsdaten sowie Foto-, Ton- und Videoaufnahmen.
Zwecke der Verarbeitung sind insbesondere Organisation und Durchführung der Veranstaltung, Teilnehmermanagement, Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Kommunikation vor, während und nach der Veranstaltung, Sicherheits- und Zugangskontrolle, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung künftiger Veranstaltungen, Kommunikation mit Partnern sowie Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen, rechtliche Verpflichtungen, berechtigte Interessen des Veranstalters und gegebenenfalls Einwilligung.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters bzw. der gesonderten Datenschutzinformation zur jeweiligen Veranstaltung.
15. Teilnehmerlisten und Networking
Bei Veranstaltungen der NIS Initiative kann eine Teilnehmerliste geführt werden. Diese dient der Organisation, Zugangskontrolle, Sicherheit, Nachbereitung und Vernetzung.
Eine Weitergabe von Teilnehmerdaten an Partner oder andere Teilnehmer erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, eine berechtigte Erwartung im Rahmen eines Netzwerkformats besteht, eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
Teilnehmer können der Aufnahme in öffentlich oder partnerseitig zugängliche Teilnehmerlisten widersprechen, soweit keine zwingenden organisatorischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.
16. Kommunikation nach der Veranstaltung
Der Veranstalter kann Teilnehmer nach der Veranstaltung kontaktieren, insbesondere zur Übermittlung von Unterlagen, Feedbackanfragen, Hinweisen auf thematisch verwandte Veranstaltungen, Nachberichten oder fachlichen Informationen zur NIS Initiative.
Elektronische Direktwerbung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere bei bestehender Geschäftsbeziehung, berechtigtem Interesse oder Einwilligung. Eine Abmeldung bzw. ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
17. Partnerkommunikation und Sponsoring
Partner der NIS Initiative können im Rahmen der Veranstaltung sichtbar gemacht werden, insbesondere durch Logos, Kurzprofile, Vorträge, Infostände, Unterlagen, Erwähnungen, Website-Einträge, Social-Media-Beiträge oder Pressekommunikation.
Eine Kontaktaufnahme durch Partner zu Teilnehmern erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht, insbesondere eine Einwilligung, eine konkrete Anfrage des Teilnehmers oder ein sonstiger zulässiger Anknüpfungspunkt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Inhalte, Angebote, Aussagen, Produkte oder Dienstleistungen von Partnern, soweit diese nicht ausdrücklich vom Veranstalter selbst erbracht werden.
18. Vertraulichkeit und Chatham-House-ähnlicher Rahmen
Die NIS Initiative soll einen offenen, praxisnahen und vertrauensvollen Austausch ermöglichen. Teilnehmer verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinformationen, Schwachstellen, interne Vorfälle, personenbezogene Daten oder sonstige schutzwürdige Informationen anderer Teilnehmer, Vortragender oder Partner nicht unbefugt weiterzugeben.
Sofern bei einer Veranstaltung ausdrücklich ein Chatham-House-ähnlicher Rahmen kommuniziert wird, dürfen erhaltene Informationen verwendet werden, jedoch ohne Offenlegung der Identität oder Zugehörigkeit der sprechenden Person oder Organisation, sofern keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Veranstaltung fort.
19. IT-Sicherheit, Demonstrationen und sensible Inhalte
Im Rahmen der NIS Initiative können Cybersecurity-, Incident-Response-, OT-, Backup-, Governance- oder Compliance-Themen behandelt werden. Dabei kann es zu Darstellungen von Angriffsszenarien, Sicherheitslücken, Notfallabläufen oder technischen Schutzmaßnahmen kommen.
Teilnehmer verpflichten sich, erhaltene Informationen nicht für rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Zwecke zu verwenden.
Technische Demonstrationen dienen ausschließlich der Sensibilisierung, Ausbildung und fachlichen Diskussion. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung reproduziert, aufgezeichnet, veröffentlicht oder auf Systeme Dritter übertragen werden.
20. Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Programmänderungen oder Absagen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb seines Einflussbereichs.
Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien, Streiks, Stromausfälle, technische Großstörungen, Cyberangriffe, Ausfall von Infrastruktur, Sicherheitsrisiken, kurzfristige Nichtverfügbarkeit der Location oder wesentlicher Dienstleister sowie vergleichbare Ereignisse.
21. Verbraucherrechte und Rücktritt
Für Unternehmer gelten ausschließlich die in diesen Teilnahmebedingungen oder in der konkreten Buchung genannten Storno- und Rücktrittsbedingungen.
22. Ausschluss von Teilnehmern und Hausrecht
Der Veranstalter übt das Hausrecht im Rahmen der Veranstaltung aus, gegebenenfalls gemeinsam mit der jeweiligen Location.
Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen, gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorgaben, Vertraulichkeitspflichten, Datenschutzvorgaben oder berechtigte Interessen des Veranstalters, anderer Teilnehmer, Vortragender, Partner oder der Location verstoßen.
Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn ein Teilnehmer den Charakter der Veranstaltung erheblich stört, andere Personen belästigt, unbefugt aufzeichnet, vertrauliche Informationen abfragt oder verbreitet oder die Veranstaltung für unzulässige Werbe-, Akquise- oder Wettbewerbszwecke missbraucht.
23. Werbung, Akquise und Wettbewerber
Die NIS Initiative ist ein kuratiertes Fach- und Netzwerkformat. Unangemessene, aggressive oder nicht abgestimmte Werbung, Akquise, Verteilung von Werbematerialien, Recruiting, Produktpräsentationen oder Sponsoringaktivitäten durch Teilnehmer sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.
Der Veranstalter kann Wettbewerber, Anbieter oder sonstige Personen von der Teilnahme ausschließen oder deren Teilnahme von besonderen Bedingungen abhängig machen, wenn berechtigte Interessen der Initiative, der Partner, der Teilnehmer oder der Veranstaltungskonzeption betroffen sind.
24. Barrierefreiheit und besondere Bedürfnisse
Teilnehmer werden ersucht, besondere Bedürfnisse, etwa hinsichtlich Barrierefreiheit, Ernährung, Allergien oder organisatorischer Unterstützung, rechtzeitig vor der Veranstaltung bekanntzugeben.
Der Veranstalter bemüht sich um angemessene Berücksichtigung, kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass sämtliche Anforderungen in jeder Location oder bei jedem Format vollständig erfüllt werden können.
25. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für künftige Veranstaltungen ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Fassung, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe oder sachliche organisatorische Gründe eine Anpassung erforderlich machen.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen, der Anmeldung oder der Teilnahme an Veranstaltungen der NIS Initiative ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz bzw. Tätigkeitsort des Veranstalters zuständig. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, soweit gesetzlich zulässig.
27. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder rechtswidrig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.